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Zur aktuellen Situation in Venezuela

Von P.W.

Ziel der Opposition in Venezuela ist es, ein Abberufungsreferendum gegen Präsident Hugo Chávez Frias durchzuführen. Zu diesem Zweck wurde – nach einer Übereinkunft mit der Regierung – im Dezember 2003 eine Unterschriftensammlung durchgeführt. Diese war ein großer Erfolg. Die Vertreter der „Coordinadora Democrática“, der Demokratische Koordinatorstelle, konnten dem Nationalen Wahlamt über 3,4 Millionen Unterschriften übergeben. Nach Ansicht der Opposition sind 3,1 Millionen dieser Unterschriften gültig. Damit ist das Minumum der von der Verfassung her erforderlichen Unterschriften für ein Referendum (20 Prozent der Wahlberechtigten) bei weitem überschritten. Die Unterschriften wurden Ende 2003 dem Nationalen Wahlamt zur Prüfung übergeben. Nach Beendigung eines in die Länge gezogenen Prozesses der Nachprüfung – ursprünglich sollte das Verfahren am 13. Februar abgeschlossen sein – erklärten die Mitglieder der Obersten Wahlbehörde mit drei zu zwei Stimmen Ende Februar, dass rund 1,5 Millionen der eingereichten Unterschriften einer erneuten Prüfung unterzogen werden müssen. Streitpunkt ist vor allem die Frage, ob Daten, die von Dritten in die Unterschriftslisten eingetragen wurden, aber mit eigenhändiger Unterschrift und Daumenabdruck von den Personen bestätigt wurden, anerkannt werden können.

Gegen diese Entscheidung hat eine Gruppe von Oppositionsvertretern Klage vor dem Obersten Gerichtshof eingereicht. Die zuständige Kammer für Wahlfragen hat die Entscheidung der Obersten Wahlbehörde zur Unterschriftenaktion gegen Präsident Chávez verworfen und diese aufgefordert, ihr Urteil zu revidieren. Die Wahlbehörde wurde angewiesen, die in Zweifel gezogenen Unterschriften zur Einleitung des „Referendo Revocatorio“ (Referendum zur Abberufung von Inhabern von Wahlämtern) nicht einer generellen Bestätigung zu unterwerfen. Nur die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Unterschrift zurückziehen wollen, müssen dies im so genannten reparo tun. Mit dieser Entscheidung folgt die Kammer für Wahlfragen nicht nur weitgehend der juristischen Argumentation der Opposition. Auch Bedenken der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) und des Carter-Zentrums, die die Durchführung der Unterschriftenaktion überwachen, wurden aufgenommen.

Ein Proteststurm der Regierung war die Reaktion auf die Entscheidung der Kammer. Vom Parlamentspräsidium bis hin zum „Poder Moral“ der moralischen Gewalt, reichte die Verurteilung der Kammermitglieder. „Poder Moral“ ist eine Neuerung der Verfassung von 1999. Er besteht aus Generalstaatsanwalt (als Vorsitzender), Defensor del Pueblo (Ombudsmann) und Präsident des Rechnungshofes. Der „Poder Moral“ ist für die Überwachung von Entscheidungen der staatlichen Instanzen zuständig und kann Verfahren zur Absetzung von Mandatsträgern und Wahlbeamten einleiten, wenn diese sich Vergehen schuldig gemacht haben.

Seit Ende Februar 2004 nehmen die Unruhen in Venezuela zu. So wurden alleine in der ersten Märzwoche elf Menschen getötet, 1750 verletzt und über 400 festgenommen. Die Regierungsseite sieht darin ein rechtsstaatliches Vorgehen gegen Randalierer und Gewalttäter. Die Opposition präsentiert Verletzungen und Folterspuren, die von Guardia Nacional und Geheimpolizei stammen. Außerdem werden Staatsanwälte dazu angehalten, keine Anzeigen zu diesen Fällen anzunehmen. Amnesty International zeigt sich alarmiert über Menschenrechtsverletzungen und Vorgehen gegen Oppositionelle.

Mitte April einigte sich die Opposition mit dem Nationalen Wahlrat darauf, die umstrittenen knapp 900.000 Unterschriften noch einmal zu prüfen. Insgesamt 876.000 Unterschriften, die zunächst für ungültig erklärt worden waren, wurden noch einmal ausgezählt. Die Opposition hatte die internationale Gemeinschaft um massive Wahlbeobachtung und Hilfe für eine unabhängige Wahlkontrolle gebeten. Nur so glaubte man, dass Fälschungen und Beeinträchtigungen einigermaßen ausgeschlossen werden können.

Am 3. Juni haben Hochrechnungen der Wahlkommission ergeben, dass voraussichtlich 2,45 Millionen Unterschriften anerkannt werden. Dem Referendum würde dann nichts mehr im Wege stehen. Wann das endgültige Resultat der Unterschriftensammlung vorliegt, sagte der Kommissionsleiter Jorge Rodriguez bisher noch nicht. Damit kann das Abberufungsreferendum gegen Präsident Chávez eingeleitet werden.

Während die Wahlbehörde ein knappes Ergebnis mit einem Plus von rund 15.000 Stimmen prognostiziert, veröffentlicht die Opposition ihre exakten Daten. Demnach haben rund 130.000 Menschen mehr als notwendig für das Referendum gegen Chávez votiert. Für die Opposition ein deutlicher Erfolg, für Präsident Chávez eine ziemliche Niederlage.

Glaubt man der Obersten Wahlbehörde, wird das Referendum am 8. August stattfinden. Diesen Termin hatte zumindest der Präsident der Behörde vor Monatsfrist verkündet. Einem Referendum aber müssen sich auch neun Oppositionsabgeordnete unterziehen.

Mit der Anerkennung des Erfolgs der Opposition hat sich Präsident Chávez erst einmal Luft verschafft. In seiner Anhängerschaft gab es offene Konflikte zur Anerkennung oder nicht des Referendums. Während Vizepräsident Rangel das Abberufungsreferendum in konkrete Erwägung zog, stellten Abgeordnete kategorisch fest, dass es kein Referendum gegen den Präsidenten geben werde und der „Reparo“ die Wiederholung des Betrugs sei.

Jetzt hat Präsident Chávez zwei Monate Zeit, um das Blatt zu seinen Gunsten zu wenden und die Opposition unter Druck zu setzen. Als „Sieg der Demokratie“ wertete Präsident Chávez die Entscheidung der Wahlbehörde. Er kündigte an, dass jetzt die „wirkliche Entscheidungsschlacht“ geschlagen wird. Zugleich rief er sich selbst zum Leiter der Kampagne „Santa Inés“ für das Referendum aus. Der Präsident musste das Kunststück fertig bringen, das Ergebnis anzuerkennen und zugleich seiner enttäuschten Anhängerschaft eine neue Aktionslinie aufzuzeigen. „Keine Duldung des neuen Betrugs“, „Es wird kein Referendum gegen Chávez geben“, so äußerten sich bis Stunden vor der Entscheidung noch wichtige Sprecher der Revolutionsseite. Diese ist weiter überzeugt, dass sie die Mehrheit stellt. Die Probe wird es beim Referendum geben.

Schon am 3. Juni 2004 belagerten offensichtliche Anhänger von Präsident Chávez private Radio- und TV-Sender. Griffen diese an und richteten Sachschaden an. Die Tageszeitung „Asi Es“ (So ist es) wurde angegriffen, „El Nacional“ ebenso. In beiden Zeitungen wurden Einrichtungen zerstört. Auslieferungslastwagen der Zeitung „Meditarano“ gingen in Flammen auf. Brennende LKW blockierten die Ost-West-Achse des Zentrums. Es gab Verletzte, ein Mensch wurde getötet. Der Sitz des Oberbürgermeisters von Caracas, Alfredo Peña (heute energischer Oppositioneller, in der ersten Regierung Chávez Minister unter ihm) wurde von Vermummten mit Schusswaffen angegriffen.

Der Parlamentsabgeordnete Rafael Marín (ehemaliger Generalsekretär der sozialdemokratischen Partei „AD“), erlitt erhebliche Verletzungen, als sein Auto mit Stahlstangen vom Mob demoliert und auf ihn eingeprügelt wurde. Seine Frau machte direkt Präsident Chávez für die Verfolgung ihres Mannes verantwortlich. Ob der 3. Juni wirklich ein Sieg für die Demokratie sein wird, dazu gibt es mehrere Prüfsteine. Dazu gehört die Entwicklung der Menschenrechte, Gewaltfreiheit als Mittel der politischen Auseinandersetzung sowie die Unabhängigkeit der Gerichte. Die traditionelle Sommerpause ab Anfang Juli wird es in diesem Jahr auf jeden Fall nicht geben. Venezuela steht im Dauerwahlkampf.



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